Leistungen

Gesetzlich Versicherte

Sind Sie gesetzlich krankenversichert und haben ein Rezept?
Die Krankenkassen geben vor, dass gesetzlich versicherte Patienten einmalig eine Zuzahlung von ca. 10% Leisten müssen. Den Rest bezahlt Ihre Krankenkasse.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Rezept in der Regel spätestens innerhalb von 28 Tagen begonnen werden muss. Danach muss die Gültigkeit durch den ausstellenden Arzt erneuert werden.

Privat Versicherte und Selbstzahler

Sie sind privat versichert und haben ein Rezept?
Sie müssen keine weiteren Formalia beachten. Sie erhalten nach Therapieabschluss eine Rechnung, die Sie an Ihre Krankenkasse weiterleiten können.

BG

Für Rezepte der Berufsgenossenschaften gelten mitunter besondere Vorgaben, welche sicherstellen sollen, dass Sie die bestmögliche Versorgung bekommen. Bitte werden Sie am Tag der Ausstellung mit der Verordnung vorstellig.

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